Wir schreiben das Jahr 1954. Nach Ende des 2. Weltkrieges bestand in unserer Heimatstadt Elsterwerda großer Wohnungsbedarf. Die Kriegswirren hatten auch im Gebiet unseres Kreises große Zerstörungen angerichtet.
Mit der erlassenen Verordnung der Regierung vom 10. Dezember 1953 war die Voraussetzung geschaffen worden, durch Bildung von Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften neuen, genossenschaftlichen Wohnraum zu errichten. Der damalige Betriebsleiter des Kreisbaubetriebes , Hans Kästner, übernahm es, die Vorbereitungen für eine Gründungsversammlung zu treffen. Nach erfolgreichen Verhandlungen über Bauland, Stadtgas, Wasser und Elektrizität konnte am 18. September 1954 beschlossen werden, die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft der Betriebe der Stadt Elsterwerda zu gründen.
Das Musterstatut wurde angenommen und der Vorstand gewählt. Nunmehr waren alle Voraussetzungen geschaffen, um die Registrierung beim Rat des Bezirkes zu beantragen und die notwendigen finanziellen Mittel zum Bau zu beschaffen. Die Zulassung erfolgte am 22. September 1954 durch den damaligen Rat des Bezirkes Cottbus.